OBV-Jahreshauptversammlung 2026
Es ist wieder soweit – unsere Jahreshauptversammlung steht an. Der OBV-Vorstand lädt alle dazu herzlich ein.
Wann?
Sonntag, 01.03.2026 um 17:00 Uhr
Wo?
Aula, Schule Apen, Hauptstraße 201
Neben kurzen Berichten über die zahlreichen Aktivitäten im abgelaufenen Jahr, gibt es auch einen Ausblick in die nähere und fernere Zukunft des OBV.
Auch der Bericht aus der Gemeindeverwaltung darf nicht fehlen und zudem ist eine Satzungsänderung geplant. Diese soll die Arbeitsfähigkeit des Vorstandes erleichtern und ist in der unten angeführten Tagesordnung im Detail nachzulesen.
Wahlen stehen dieses Jahr auch wieder auf der Tagesordnung. Nach 2 Jahren im Amt stellt sich Maren Priet zur Wiederwahl. Frank Dietrich bleibt turnusgemäß im Vorstand. Liane Petzhold und Marie-Luise Ott beenden ihre Mitarbeit im OBV-Vorstand.
Für die vakanten Positionen stehen bisher 3 Kandidaten zur Verfügung.
Die Sitzung beginnt um 17:00 Uhr. Kalte Getränke stehen bereit.
WICHTIG : Bitte meldet Euch an! Wir müssen ja den Raum nach Zahl der Teilnehmer einrichten.
Anmelden bitte über WhatsApp oder Telefon bei Frank Dietrich unter:
0175 42 90 822
oder per Mail:
jhv2026@obv100.de
Hier nun die offizielle Einladung!
Tagesordnung:
1. Begrüßung und Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung sowie der
Beschlussfähigkeit
Genehmigung der Tagesordnung
Gedenken an die verstorbenen Mitglieder
2. Berichte aus der Gemeindeverwaltung
3. Jahresberichte
a) Vorstand über die Aktivitäten in 2025 sowie Informationen zu 2026
b) Kassenwart / Bericht der Kassenprüfer
c) Entlastung des Vorstandes
4. Änderung der Satzung §§ 7 und 8 (siehe unten)
5. Wahlen
a) Bestimmung eines Wahlleiters
b) Wahl von 4 Vorstandsmitgliedern
- Veranstaltungsresort I und Organisationsresort I
- Kassenführung und Organisationsresort II
- Schriftführung, Veranstaltungsresort II und Organisationsresort III
- Veranstaltungsresort III und Kommunikationsresort
c) Wahl von 2 Kassenprüfern
6. Anträge
7.Verschiedenes
Das Protokoll der ordentlichen Mitgliederversammlung 2025 liegt zur Einsichtnahme beim Vorstand.
Anträge, siehe Pkt. 5, sind bis zum 20.02.2026 schriftlich beim Vorstand einzureichen.
Satzungsänderungen
Die zu ändernden Passagen sind kursiv und in rot hervorgehoben.
Auszug aus aktueller Satzung (Stand Februar 2026)
- 7 Vorstand
Der Vorstand besteht aus bis zu 5 gleichberechtigten Mitgliedern, wobei mindestens 3 dieser Mitglieder im Amt sein müssen. Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung auf 2 Jahre gewählt, bleiben jedoch bis zur nächsten ordnungsgemäßen Neu- bzw. Wiederwahl im Amt.
Vorstandssitzungen finden nach Bedarf statt und werden von einem Vorstandsmitglied einberufen. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn 3 seiner Mitglieder anwesend sind. Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.
Der Vorstand besteht aus nachfolgenden Personen:
Vorstandsmitglied für Veranstaltungsresort I, Organisationsresort I, OBV – Liegenschaften
Vorstandsmitglied für Kassenführung, Organisationsresort II, OBV – Geschichtswerkstatt
Vorstandsmitglied für Schriftführung, Veranstaltungsresort II, Organisationsresort III, OBV – Projekte
Vorstandsmitglied für Veranstaltungsresort III, Kommunikationsresort, stv. Schriftführung
Vorstandsmitglied für Veranstaltungsresort IV, stv. Kassenführung, OBV – Bilderauktion/Galerie
- 8 Vertretung
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB wird durch mindestens drei der genannten Vorstandsmitglieder gerichtlich und außergerichtlich gemeinsam vertreten.
Vorschlag zur Satzungsänderung
- 7 Vorstand
Der Vorstand besteht aus mindestens 3 gleichberechtigten Mitgliedern. Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung auf 2 Jahre gewählt, bleiben jedoch bis zur nächsten ordnungsgemäßen Neu- bzw. Wiederwahl im Amt.
Die Kassenführung gehört zu den Aufgaben eines Vorstandsmitgliedes.
Vorstandssitzungen finden nach Bedarf statt und werden von einem Vorstandsmitglied einberufen. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn 3 seiner Mitglieder anwesend sind. Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.
- 8 Vertretung
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB wird durch mindestens drei Vorstandsmitglieder gerichtlich und außergerichtlich gemeinsam vertreten.
Übrigens: Die ggf. neue Satzung ist erst NACH Eintrag ins Vereinsregister gültig!